Der Werkstatt·rat im Lwerk
Der Werkstatt·rat kümmert sich um Probleme bei der Arbeit.
Im Werkstatt·rat sind Menschen mit Behinderung.
Alle Kolleg*innen mit Behinderung können den Werkstatt·rat ansprechen.
Der Werkstatt-Rat kann zum Beispiel mit Vorgesetzten sprechen.
Oder er spricht mit der Geschäfts·führung.
Oder er spricht mit Werkstatt·räten von anderen Werkstätten.
Oder er spricht mit Politiker*innen.
Für den Werkstatt·rat gibt es ein Gesetz.
Das heißt Werkstätten-Mitwirkungs-Verordnung.
Kurz gesagt WMVO.
In dem Gesetz steht, was der Werkstatt·rat machen soll.
In dem Gesetz steht auch, was der Werkstatt·rat machen darf.
Der Werkstatt·rat darf mitreden:
Wie soll mein Arbeits·platz aussehen?
Wann sind meine Pausen?
Wann fange ich mit der Arbeit an?
Wann höre ich mit der Arbeit auf?
Wie viel Geld bekomme ich von der Werkstatt?
Wenn die Werkstatt baut, was ist mir dabei wichtig?
Wie kann ich ohne Gefahr arbeiten?
Wie kommen wir gut miteinander in der Werkstatt aus?
Wann kann ich Urlaub machen?
Was gibt es in der Werkstatt zu essen?
Der Werkstatt·rat kann auch noch mehr.
Sprechen Sie mit uns.
Berliner Werkstatt·räte
Jede Werkstatt für Menschen mit Behinderung muss einen Werkstatt·rat haben.
Die Werkstatt·räte in Berlin arbeiten zusammen.
Dieser Zusammen·schluss heißt LAG WR Berlin.
Das bedeutet Landes-Arbeits-Gemeinschaft Werkstatt-Räte Berlin.
Die Berliner Werkstatt-Räte kann man fragen,
wenn man etwas mit Gesetzen oder Gerichten wissen will
oder etwas mit einem Gutachten.
Die Berliner Werkstatt·räte reden mit Politiker*innen über bessere Gesetze für Menschen mit Behinderung.
Die Leute im Werkstatt·rat werden alle vier Jahre gewählt von den Kolleg*innen.
Ansprech·partner
Herr Michael Fricke
Hagenower Ring 63-65
13059 Berlin
E-Mail: werkstattrat@lwnet.de